Informationen zum Ausfuhrkennzeichen
Das deutsche Ausfuhrkennzeichen
Das Ausfuhrkennzeichen ist ein amtliches deutsches KFZ-Kennzeichen für den Export von PKWs, LKWs, Anhängern, Wohnmobilen und allen anderen zulassungspflichtigen Fahrzeugen. Das Datum im rechten roten Rand des Kennzeichens gibt den letzten Tag der Gültigkeit des Versicherungsschutzes an. Bis zu diesem Tag muss das Fahrzeug die Bundesrepublik Deutschland verlassen haben.
Das Ausfuhrkennzeichen mit der dazugehörigen Ausfuhrversicherung und der grünen internationalen Versicherungskarte ist u.a. in folgenden Ländern gültig:
Andorra, Albanien, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Iran, Irland, Island, Israel, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Tunesien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Vereinigtes Königkreich, Weißrussland, Zypern
Die Deckungskarte für das Ausfuhrkennzeichen gibt es bei uns für 15 Tage, 30 Tage und 90 Tage. Bitte beachten Sie, dass Ihr Fahrzeug mit Ausfuhrkennzeichen steuerpflichtig wird, sobald es länger als drei Monate angemeldet wird.
Das Fahrzeug muss zur Anmeldung bei der zuständigen Zulassungsbehörde i.d.R. über eine gültige Prüfplakette nach §29 StVZO und eine gültige Plakette zur Abgasuntersuchung verfügen. Die Deckungskarte / Doppelkarte für die Ausfuhrversicherung benötigen Sie ebenfalls für die Anmeldung. Diese Zoll-Doppelkarten können Sie bequem online bei uns
bestellen.
Andere Namen, unter denen das Ausfuhrkennzeichen bekannt ist, sind "Zollkennzeichen" oder "Exportkennzeichen".