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Es gibt zwei Sorten von Versicherungen, um Fahrzeuge zu überführen bzw. zu exportieren. Beide Sorten können Sie bei uns bestellen. Welche nun die richtige Versicherung für Ihre Zwecke ist, sehen Sie anhand des folgenden Vergleichs:

Ausfuhrversicherung
Was ist das?
Die Ausfuhrversicherung (auch Doppelkarte oder Deckungskarte genannt)
benötigt man zum Export eines Kfz ins Ausland.
Sie ist in ganz Europa und auch Russland gültig.
Die Gültigkeitsdauer kann 15 oder 30 Tage, aber auch 2, 3 oder 6 Monate,
maximal ein Jahr betragen. Wir können Ihnen Deckungskarten mit allen
Laufzeiten anbieten und besorgen. Bitte rufen Sie uns einfach an, um
Fragen bezüglich der Preise für längere Laufzeiten zu klären.
Sie bekommen vom Straßenverkehrsamt für diesen Zeitraum einen neuen
Fahrzeugbrief mit Ihrem Namen ausgestellt und auch spezielle Ausfuhr -
Nummernschilder mit einem roten Rand am Ende, der das Ablaufdatum der
Versicherung anzeigt.
Was brauche ich?
Für die Ausfuhrkennzeichen benötigt man seinen Reisepass oder
Personalausweis. Desweiteren benötigt das Straßenverkehrsamt den
Versicherungsnachweis (Doppelkarte), den Fahrzeugbrief samt
Original-Bescheinigung über vorhandenen TÜV u. ASU,
sowie evtl. den Kaufvertrag als Eigentumsnachweis.
Manche Zulassungsstellen wollen auch das zur Ausfuhr bestimmte Fahrzeug
ansehen, um die Fahrgestell - Nr. zu überprüfen. Da die
Zulassungsstellen nicht einheitlich verfahren, empfehlen wir Ihnen, sich
vorher bei dem jeweiligen Straßenverkehrsamt telefonisch zu informieren,
welche Unterlagen im Einzelnen benötigt werden.
Wann brauche ich diese?
Sobald Sie ein zulassungspflichtiges Kfz ins Ausland ausführen wollen,
brauchen Sie entsprechende Ausfuhrkennzeichen.
Die Ausfuhrkennzeichen können Sie bei einem beliebigen
Straßenverkehrsamt, sprich Zulassungsstelle in Deutschland beantragen.

Kurzzeitversicherung
Was ist das?
Eine Kurzzeitversicherung wird für Probe-, Prüf- und Überführungsfahrten von nicht zugelassenen Kfz (PKW, LKW, Anhänger, Wohnmobil, Motorrad etc.)benötigt.
Die Versicherungskarte (auch Deckungs- oder Doppelkarte genannt)ist für 5 Tage innerhalb Deutschlands gültig.
Die EU - Kurzzeitversicherung ist für Fahrten ins europäische Ausland innerhalb Deutschlands u. Europas für 5 Tage gültig.
(Grüne Karte gilt als Versicherungsnachweis für ausländische Behörden).
Das Fahrzeug wird mit der gesetzlichen Mindestdeckungssumme haftpflichtversichert.
Anstelle einer Versicherungskarte verlangen viele Zulassungsstellen mittlerweile eine eVB (elektronische Versicherungs Bestätigung).
Diese ersetzt quasi das Papier. Die eVB ist Ihr Versicherungsnachweis - gehen Sie sorgsam damit um. Jeder, der die eVB - Nr. kennt, kann diese auch benutzen.
Was brauche ich?
Zusätzlich zur Kurzzeitversicherung bzw. eVB - Nr. verlangt die Zulassungsstelle nur die Vorlage ihres Personalausweises.
Wenn nur ein Reisepass vorhanden ist, müssen Sie ihre Adresse anhand einer Bescheinigung der Meldestelle ihres Wohnorts nachweisen, die nicht älter als 3 Monate sein darf.
Wann brauche ich diese?
Sobald Sie mit einem zulassungspflichtigen Kfz, welches weder TÜV noch ASU hat, bzw. ganz abgemeldet ist, fahren wollen, brauchen Sie entsprechende Kurzzeitkennzeichen.
Die Kennzeichen beantragen Sie bei einem beliebigen Straßenverkehrsamt, sprich Zulassungsstelle zusammen mit eVB - Nr. (oder Versicherungskarte) und Ausweispapieren.

